Bayern fördert Rettungsgerät
Sonderförderung akkubetriebener Hilfeleistungssätze
Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat der Förderung technisch mindestens gleichwertiger akkubetriebener Rettungsgeräte zugestimmt.
Spreizer, Schneidgeräte, Rettungszylinder
Die Sonderförderung gilt für akkubetriebene Spreizer, Schneidgeräte und Rettungszylinder, die mindestens vergleichbare Leistungswerte (Spreizkraft, Spreizweite, Schneidkraft, Schneidfähigkeit etc.) wie hydraulisches Rettungsgeräte nach DIN EN 13204 aufweisen.
Notstrom-Adapter ist Pflicht
Für ausreichend sichere Stromversorgung über längere Zeiträume sind alle akkubetriebenen Rettungsgeräte zusätzlich mit einem Adapter auszurüsten (für Elektrobetrieb via Netzteil).
Auch für Ersatzbeschaffung
Unter obigen Voraussetzungen gilt Bayerns Zustimmung — abweichend vom ersten Sonderförderprogramm für Beschaffung von „Hilfeleistungssätzen" gemäß DIN EN 13204 — auch für Rettungsgerät, das via Sonderförderprogramm ersatzbeschafft werden soll.
Alles Akku auch ohne Pumpe
Auf Beschaffung einer Pumpe (mit Verbrennungs- oder Elektromotor) kann nur dann verzichtet werden, wenn ausschließlich akkubetriebene Spreizer, Schneidgeräte und Rettungszylinder beschafft werden.
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